Getränke-Abholmarkt

Anton Eberl jun.

AGBs.

1. Einbeziehung

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr des Stamsrieder Getränkefachhandels – nachstehend „Firma“ genannt - soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Lieferung

Die Direktbelieferung erfolgt – bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß Toureneinteilung der Firma.

3. Qualität

Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist vom Kunden der Firma gegenüber unverzüglich zu melden.

4. Gewährleistung

Eine etwaige Beanstandung der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten oder sonstigen dazugehörigen Transportmitteln – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb 10 Kalendertagen, geltend zu machen.

Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.

5. Zahlung

5.1 Preise

Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung gültigen Tages-/Listenpreise bzw. vereinbarten Abgabepreise mit Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

5.2 Fälligkeit

Die Forderungen aus Lieferungen sind nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsvereinbarung besteht.

5.3 Saldenbestätigung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich bei der Firma geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt der mitgeteilte Saldenstand oder die Abrechnung als genehmigt.

5.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug hat die Firma das Recht, Barauszahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im übrigen kann die Firma Zinsen ab Eintritt des Verzuges verlangen.

5.5 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren behält sich die Firma bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

Die Waren dürfen weder vom Kunden weiterverpfändet noch zur Sicherung Dritter übereignet werden.

6. Leergut

6.1 Eigentum

Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Flaschen, Fässer, Getränke-Container, Paletten etc.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsmäßigen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Firma.

6.2 Pfand

Die Firma berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut oder dokumentiert die Leergutüberwachung. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

6.3 Leergutauszüge

Die von der Firma dem Kunden auf der Rechnung zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einwendungen erhoben werden.

7. Datenverarbeitung

Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung, sowie Verwertung seiner personenbezogenen Daten, soweit dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist. Die Einwilligung erstreckt sich auch auf einer außerhalb unserer Firma vorgenommenen Speicherung und Verarbeitung dieser Daten, soweit es sich hierbei um eine beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Person oder Institution handelt.

8. Verladung / Ladungssicherung

Bei einem Verkauf / Abholung ab Firma platziert die Firma die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Firma ist nicht Verlader. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt auch die erforderlichen Ladungssicherungsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinem Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch unsere Firma erfolgt nicht. Die Firma haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.

9. Leihgegenstände

9.1 Allgemein

Der Leihgegenstand wird in gebrauchsfähigem Zustand übergeben und bleibt unveräußerliches Eigentum der Firma. Fehlende Leihgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Leihgegenstand ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Der Kunde wird den geliehenen Gegenstand ausreichend versichern.

9.2 Leihbedingungen Kühlschränke/Getränkeautomaten etc.

Der bezogene Leihgegenstand darf nur mit Getränken, welche von unserer Firma bezogen werden, gefüllt werden. Der Kunde verpflichtet sich, den geliehenen Gegenstand ordnungsgemäß zu warten, zu pflegen und betriebsfähig zu halten. Die Kosten des Stromverbrauches trägt der Kunde.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Cham.

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